| Fahrpreise 2010 |
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Wählen Sie Ihren Abfahrts- und den Zielort. Addieren Sie die zwischen den Ortsnamen auf den grauen Feldern verzeichneten Preise, und schon haben Sie Ihren Fahrpreis ermittelt. Beispiel: Alverdissen – Farmbeck: 3,00 + 3,00 + 2,00 = 8,00 Euro Fahrpreis.
Sonderfahrten und Aktionsangebote Schlemmerticket Frühstück im Zug Grünkohlexpress Oster- und Nikolausfahrten * Termine und Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen auf der Homepage, dem Bereich „Betriebstage“ sowie unserem Jahresprogramm, das Sie hier herunterladen oder im Zug kostenlos erhalten. Hinweise:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeseisenbahn Lippe e.V.
§ 1 – Anwendungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Landeseisenbahn Lippe e.V., Am Bahnhof 1, 32699 Extertal (nachstehend: Verein) und allen natürlichen und juristischen Personen, die die Züge des Vereins zu Fahrgastfahrten buchen oder benutzen. (2) Fahrgastfahrten im Sinne dieser AGB sind alle Fahrten des Vereins, an denen Personen, die keine Eisenbahner im Betriebsdienst sind, beteiligt sind. (3) Die Postadresse des Vereins lautet: Landeseisenbahn Lippe e.V., Postfach 1105, 32677 Barntrup. § 2 – Leistungsumfang (1) Es handelt sich bei den Fahrgastfahrten, nicht um Eisenbahnfahrten zur Personenbeförderung und nicht um touristische Fahrten, sondern um Studienfahrten unter musealen Aspekten zur Vorführung der historischen Fahrzeuge des Vereins und der vom Verein selbst betriebenen Strecke. Dies gilt auch für Fahrten mit Fahrzeugen Dritter auf dem vom Verein betriebenen Streckennetz sowie für Fahrten mit vereinseigenen Fahrzeugen auf fremdem Netz. (2) Das Entgelt für die Fahrgastfahrten bestimmt sich nach einer vom Verein jährlich bekannt gegebenen besonderen Fahrpreistabelle. Die Fahrgastfahrten des Vereins sind nicht Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Tarife der Deutschen Bahn (DPT) oder des Tarifs „Der Sechser" gelten nicht in den Zügen des Vereins; dies gilt auch für Schülerferientickets, BahnCard-Rabatt oder Schönes-Wochenende-Ticket. (3) Die Züge des Vereins werden bei Fahrgastfahrten auf der Extertal- und Begatalbahn planmäßig mit Dampf- oder Diesellok bespannt, sofern nicht eine andere Lokomotive im Vorfeld angekündigt wird. Die Fahrzeiten werden durch Fahrplanaushänge bekannt gegeben. Fahrgastfahrten auf fremdem Netz werden kurzfristig nach den spezifischen Gegebenheiten geplant und bespannt. (4) Für alle Fahrgastfahrten gilt ein betrieblicher Vorbehalt, d.h. bei betriebsbedingten Abweichungen etwa in Form von technischen Problemen kann der Verein den Ablauf der Fahrgastfahrt kurzfristig ändern oder die Fahrt entfallen lassen. Für die planmäßigen Fahrzeiten wird keine Garantie übernommen. (5) Bei Fahrgastfahrten besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, es sei denn, eine Reservierungspflicht oder -möglichkeit ist ausdrücklich bekannt gegeben worden. Rücknahmen von Reservierungen oder Fahrkarten sind grundsätzlich möglich. Der Verein behält sich einen Anspruch auf den Ersatz hierdurch entstehender Aufwendungen ausdrücklich vor. § 3 – Ersatzansprüche (1) Der Ersatz von Schäden und Aufwendungen durch den Verein beschränkt sich auf die vollständige oder teilweise Rückerstattung des Fahrgeldes bei betriebsbedingten Ausfällen von Fahrgastfahrten. Dies gilt nicht für betriebsbedingte Verspätungen sowie für nicht betriebsbedingte Umstände, die einer Verspätung oder einem Ausfall zu Grunde liegen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Verein sind, außer in den Fällen der Absätze 2 und 3, ausgeschlossen. (2) Insbesondere für Schäden am Eigentum Dritter übernimmt der Verein keine Haftung, es sei denn, diese Schäden wurden durch Erfüllungsgehilfen oder Vertreter des Vereins vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die gesetzliche Regelung des § 309 Nr. 7 BGB bleibt unberührt. (3) Die an Fahrgastfahrten beteiligten Personen, die nicht Eisenbahner im Betriebsdienst sind, trifft eine erhöhte objektive Sorgfaltspflicht während des Aufenthalts in den Fahrzeugen bzw. auf den Anlagen des Vereins. Insbesondere ist den schriftlichen Hinweisen und mündlichen Anweisungen der Eisenbahner im Betriebsdienst Folge zu leisten. (4) Bestehende Schadensersatzansprüche gegen den Verein sind schriftlich geltend zu machen. Etwaige Erstattungen von Forderungen erfolgen ausschließlich bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Anspruchstellers. § 4 – Schlussbestimmungen (1) Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt Lemgo als vereinbarter Gerichtsstand. (2) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB (salvatorische Klausel). (3) Stand dieser AGB ist der 1. März 2010.
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